Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.12.2013)
1. Allgemein
An den Veranstaltungen von berkontakte Christian Horn (im Nachfolgenden bergkontakte genannt) kann Jeder (im Nachfolgenden Gast genannt) teilnehmen der gesund, volljährig, den Anforderungen gewachsen und entsprechend ausgerüstet ist. Die Anforderungen und Materiallisten sind in der jeweiligen Ausschreibung aufgeführt.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung auf www.bergkontakte.com, bietet der Gast berkontakte den Abschluss eines Dienstvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch berkontakte und spätestens mit der fristgerechten Überweisung der Anzahlung durch den Gast zustande. Der Gast erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten im Rahmen der geschäftlichen Abwicklung einverstanden. (siehe Haftungsausschluss / 4.Datenschutz)
3. Bezahlung
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% vom ausgeschriebenen Preis pro Gast innerhalb von 15 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Erfolgt eine Anmeldung innerhalb von 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist der volle Veranstaltungspreis direkt fällig.
4. Preise und Leistungen
Der Umfang der Leistungen von berkontakte ist aus den jeweiligen Programmbeschreibungen mit Preisangaben ersichtlich. Die Veranstaltungen leiten ausschließlich staatlich geprüfte Berg- und Skiführer IVBV oder Bergführer-Anwärter unter Aufsicht. Das Programm stellt den geplanten Verlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter, Straßenverhältnisse oder die Fähigkeiten der Teilnehmer sind Änderungen des Verlaufs möglich. Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Gast (pro Person), sofern nicht anders angegeben.
5. Haftung und Versicherungsschutz
berkontakte haftet im Rahmen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder der mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Bergführers zurückzuführen ist. Der Gast nimmt grundsätzlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. berkontakte empfiehlt für das beabsichtigte Programm den Abschluss einer angemessenen Versicherung, falls nicht im Rahmen einer Mitgliedschaft einem Alpenverein DAV (Deutschland)m OEAV (Österreich), SAC (Schweiz) etc. etwas Vergleichbares enthalten ist. Für den Abschluss des persönlichen Versicherungsschutzes ist der Gast verantwortlich.
6. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist berkontakte berechtigt, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Anzahlung erhält der Gast in voller Höhe zurück. Wünscht der Gast trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir ein neues Angebot worüber ein neuer Dienstvertrag zustande kommt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden/Gast
Der Gast kann von seiner Buchung jederzeit zurücktreten:
- bei Rücktritt bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen dem Gast keine Kosten und er bekommt die geleisteten Anzahlung vollständig zurück.
- bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn stellen wir eine prozentuale Entschädigung von 50% vom Veranstaltungspreis in Rechnung.
Sollte mit dem Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, beträgt die prozentuale Entschädigung 100%.
- bei Rücktritt während der Veranstaltung behält berkontakte 100% vom Veranstaltungspreis.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
berkontakte kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Gast erhält alle geleisteten Zahlungen zurück. Weiter Ansprüche stehen dem Gast nicht zu. Wenn der Gast den erforderlichen Anforderungen in Gesundheit, Leistungsvermögen, technische Fähigkeiten nicht gerecht wird, die mit der Ausschreibung und Anmeldebestätigung verbindlich mitgeteilt wurden. In diesem Fall behält berkontakte den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Die Entscheidung trifft berkontakte vertreten durch den eingesetzten Bergführer vor Ort.
9. Erhöhtes Risiko durch alpine Gefahren
Bei allen Bergsportsportaktivitäten besteht grundsätzlich ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko durch Absturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt immer ein Restrisiko. Dieses alpine Restrisiko muss der Gast selbst tragen. Eine angemessene Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training, persönliche Umsichtigkeit und eine frühere Anreise zur Höhenanpassung mindert dieses Risiko. Ergänzend wird empfohlen sich mit Fachliteratur auf die geplante Tour, Tourenziele oder Kurs vorzubereiten. Der leitende Bergführer vor Ort hat das Recht die Tour an die bestehenden alpinen Gefahren und die Fähigkeiten der Teilnehmer anzupassen.
10. Leihmaterial
Wenn dem Gast für die geplante Tour oder privat Ausrüstung oder Material fehlt, kann das bei berkontakte ausgeliehen werden. Welche Ausrüstung und wie lange das Material benötigt wird, kann über unser Ausleihformular (Bereich Spezial/Materialanfrage) angefragt werden. Leihgebühren sind im Formular aufgeführt. Eine normale Abnutzung ist mit dieser Leihgebühr abgegolten. Sollte die Ausrüstung überdimensional abgenutzt worden sein, oder sogar Verlust eingetreten sein, ist der Gast zum gleichwertigen Ersatz verpflichtet. Verbesserte Einkaufsbedingungen von berkontakte können selbstverständlich genutzt werden.
Falls sie das Material nicht bei uns abholen können und eine effiziente Übergaben nicht möglich ist, verschicken wir per Post oder Paketdienst. Die Kosten dafür sind von ihren zu tragen.
11. Veranstalter
Veranstalter ist berkontakte Christian Horn staatlich geprüfter Berg- und Skiführer IVBV, VDBS Lizenznummer 595, Dipl.-Ing (fh). Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. berkontakte kann jedoch keine Garantie für Gipfelbesteigungen oder sonstigen Ziele der Veranstaltung geben.
12. Gerichtsstand
Ein Gast kann berkontakte nur am Sitz Konstanz verklagen.
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
13. Unwirksamkeit
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Klauseln unwirksam sind, bleiben die anderen davon unberührt. In gegenseitigem Einvernehmen wird versucht eine Lösung für beide Seiten zu finden, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.